Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit LADENDOKTOR, Sharon Brenner, Kerkpad 36, 47608 Geldern, Deutschland (nachfolgend Auftragnehmer genannt). Abweichende AGBs der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von unseren Verträgen, Lizenzbedingungen bzw. von diesen AGB bedürfen der Schriftform.
Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.

2. Konzeption und Angebotserstellung

Die vorgelegten Konzepte sind geistiges Eigentum von LADENDOKTOR und dürfen ohne deren ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht - auch nicht teilweise - genutzt werden.

Die Erstellung eines individuellen Kostenvoranschlages ist teilweise kostenpflichtig und wird bei Auftragserteilung innerhalb 6 Monaten nach Anfrage verrechnet. Unsere Angebote verstehen sich - soweit nicht anders vermerkt - freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten netto zzgl. 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von dem Auftragnehmer durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. Mündliche Abreden und Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Vertragstexte werden von uns gespeichert und die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail oder Briefpost an den Auftraggeber gesandt.

4. Rücktritt / Stornierung

Tritt der Auftraggeber vom Auftrag zurück, sind bis dahin angefallene Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers zu unter Punkt 5. genannte Bedingungen zu begleichen. Zusätzlich fällt eine Stornogebühr von 5 % an.

5. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Lieferungen sofort, spätestens aber 14 Tagen, nach Rechnungseingang ohne Abzug zu bezahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Auftraggeber.

Wann der Vertrag mit uns zustande kommt, richtet sich nach der von Ihnen gewählten Zahlungsart:

Rechnung:
Wir nehmen Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Werktagen an.

PayPal:
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und nehmen dadurch Ihr Angebot an.

6. Zahlungsverzug

a) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis ist ausgeschlossen.

b) Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

c) Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf

d) Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug, können wir Verzugszinsen in Höhe von bis zu 8 Prozentpunkten über Basiszins des BGB berechnen

e) Sollte auch nach einer wiederholten Zahlungsaufforderung bzw. einem wiederholten Einzug durch LADENDOKTOR der ausstehende Betrag nicht beglichen werden, ermächtigt LADENDOKTOR - unter Weitergabe der notwendigen Daten - einen Dritten zur Geltendmachung (Mahnwesen) der Forderung und zum Forderungsmanagement (Inkasso, Klage- und Vollstreckungsverfahren). Alle durch das Mahnwesen bzw. Forderungsmanagement entstehenden Kosten werden als Schadensersatz neben der Leistung der Forderung zugerechnet.

7. Vergütung

Die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen (Konzeptzion, Beratung, Gestaltung, Schulung etc.) erfolgt auf Grundlage der Standardpreisliste von LADENDOKTOR. Hiervon ausgenommen sind nur individuell getroffene Festpreis Vereinbarungen.

8. Lieferfristen

Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Fotos, Dateien, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen. Lieferbehinderungen, die bei uns oder insbesondere unseren Lieferanten ohne unser Verschulden eintreten (höhere Gewalt, Ein – und Ausfuhrsperren, Kriegsereignisse, Transportschwierigkeiten, Streik und Aussperrung, Maschinenausfälle, Rohstoff- und Energiemängel, usw.), entbinden uns für die Dauer der Behinderung und den Umfang ihrer Wirkung von unserer Lieferpflicht. Sie berechtigen uns außerdem, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung im Rückstand ist. Verzug unsererseits berechtigt den Käufer nur zum Rücktritt, nicht aber zum Schadensersatz.

9. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Tilgung aller Forderungen, die uns aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber, bereits jetzt sicherheitshalber in Höhe unserer Warenforderungen an uns ab. Der Auftraggeber hat, sobald er im Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekannt zu geben und uns die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber auf unser Eigentum hinzuweisen und uns sofort zu benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten und Schäden trägt der Auftraggeber.

10. Urheber- und Nutzungsrecht / Copyright

Das Urheberrecht für veröffentlichte, vom Auftragnehmer erstellte Objekte (Grafiken, Fotos etc.) bleibt allein beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen nach den §12 bis §27 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und - einschließlich Gewährleistung und Wartung erstellten Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenstände steht ausschließlich uns zu, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbart. Wir überlassen dem Auftraggeber an den Vertragsgegenständen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht nach §31 II UrhG. Die Nutzung darf nur für Unternehmenszwecke, nicht für Zwecke Dritter, erfolgen.

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche (schriftliche) Einwilligung von LADENDOKTOR weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung -auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten, vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.

LADENDOKTOR hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann LADENDOKTOR 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

11. Vorgaben des Auftraggebers / Pflichtenheft

Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers, die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen, bedürfen stets der Schriftform. Gegebenenfalls wird der Leistungsumfang durch Zusatzaufträge bei angemessener Vergütung erweitert. Zusatzaufträge sollen schriftlich geschlossen werden.

12.Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen

Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Auftraggeber im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.

Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

13. Printmedien

Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie der zur Korrektur übersendeten Vor- und Zwischenzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

14. Datensicherheit

Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Auftraggeber von LADENDOKTOR erklären sich damit einverstanden, dass persönliche Daten elektronisch gespeichert werden.

15. Abtretung

Der Auftraggeber darf Ansprüche aus diesem Vertrag nicht an Dritte abtreten.

16. Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.

17. Wirksamkeit

Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarungen / Bestimmungen muss dann durch eine rechtswirksame Vereinbarungen / Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.

18. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist der Sitz des Auftragnehmers.

19. Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Vertragspartner ausschließlich dem deutschen Recht.

Stand: 01/2018

 

Geschäftsbedingungen der Lieferung digitaler Inhalte

Mit dem Kauf digitaler Inhalte erklären Sie sich mit diesen Geschäftsbedingungen (zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LADENDOKTOR) einverstanden.

Vertragsschluss

Nach der Anmeldung sind Sie berechtigt, die zum Download bereit gestellten Inhalte über das Internet gemäß diesen Verkaufsbedingungen zu beziehen.

Aus dem Download Programm von LADENDOKTOR können digitale Artikel einzeln bezogen werden. Der Vertrag zwischen Ihnen und LADENDOKTOR kommt mit der verbindlichen Bestellung der ausgewählten Datei und Bestätigung des Kaufs zustande. Mit dem Vertragsschluss wird der Zahlungsanspruch von LADENDOKTOR begründet. Nach Abschluss des Kassenvorgangs steht Ihnen der Artikel unmittelbar zum Download zur Verfügung. Nachdem dieser Kauf erfolgreich durchgeführt wurde und die Zahlung erfolgt ist, können Sie uneingeschränkt das Angebot von LADENDOKTOR.

Die aus dem Download entstehenden Verbindungskosten sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Eine Stornierung von Bestellvorgängen ist nur möglich, soweit der Artikel noch nicht heruntergeladen wurde.

Gefahrübergang

Sobald wir Ihnen nach Ihrem Kauf die Inhalte zur Verfügung gestellt haben, geht das Risiko für den erfolgreichen Abschluss Ihrer Download-Vorgänge sowie für den Verlust von Download-Inhalten, die Sie heruntergeladen haben, einschließlich eines Verlustes aufgrund einer Dateibeschädigung oder eines Geräte- oder Festplattenabsturzes, auf Sie über.

Rechteeinräumung

Es ist nicht zulässig, die Download-Titel zu modifizieren, zu zerlegen, zu konvertieren, zu verändern und im Internet oder anderen Netzwerken entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben, zur Verfügung zu stellen, zu tauschen und/oder in irgendeiner Weise gewerblich zu nutzen.

Zahlung und Abrechnung

Die Preise der Artikel von LADENDOKTOR ergeben sich aus den Preisangaben bei den jeweiligen Titeln im Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Falls das von Ihnen angegebene Zahlungsmittel aus irgendeinem Grund abgelehnt wird, werden Sie aufgefordert ein anderes Zahlungsmittel zu anzugeben.

Bei Falschangabe von Zahlungsinformationen bzw. rechtswidriger Angabe von falschen Daten oder Daten Dritter behält sich LADENDOKTOR die strafrechtliche und zivilrechtliche Verfolgung vor.

Stand: 11/2018